Liebevolle Seniorenbetreuung in häuslicher Gemeinschaft
Der Bedarf an Seniorenbetreuung und -pflege wächst in Deutschland kontinuierlich. Nicht immer steht eine medizinische Betreuung im Vordergrund. Vielmehr geht es um eine Betreuung, damit Senioren ihren Alltag so selbstständig wie möglich bewältigen können, idealerweise in den eigenen vier Wänden, in denen sie sich sicher und vertraut fühlen.
Darum entscheiden sich viele Senioren und deren Angehörige für eine sogenannte 24 Stunden Betreuung. Sie basiert auf dem Prinzip der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Doch was muss eine Seniorenbetreuung im Alltag leisten?
Dazu gehört nicht nur die Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen oder bei der Grundpflege. Es geht darum, Seniorinnen und Senioren im Alltag die notwendige Unterstützung bei den täglichen Aufgaben zu geben. Motivation, Aktivierung und Fordern sind die Schlüsselwörter bei der Seniorenbetreuung. Aber auch ein harmonisches und respektvolles Miteinander sind sehr wichtig. Unsere Pflege- und Betreuungskräfte haben viel Erfahrung in diesen Bereichen.
Wenden Sie sich direkt an uns und lassen Sie uns helfen.
Pflegepersonal aus Kroatien
Die Familie hat in Südeuropa einen sehr hohen Stellenwert. Die Pflege von älteren Familienmitgliedern durch Verwandte ist dort sehr häufig und üblich. Pflegeheime werden nur selten genutzt.
Unsere Pflegekräfte haben in ihrem Herkunftsland und durch Arbeitstätigkeit in Deutschland Kenntnisse und praktische Fertigkeiten im Bereich der häuslichen Betreuung erlangt. Darüber hinaus haben einige in ihrer Heimat eine medizinische Schulung oder einen Pflegekurs absolviert.
Seitdem Kroatien am 1. Juli 2013 der Europäischen Union beigetreten ist, haben sich im Bereich der Seniorenbetreuung neue Möglichkeiten eröffnet. Kroatische Pflegekräfte können nun im Rahmen der 24 Stunden Betreuung oder als fest angestellte Fachkraft in anderen Ländern der EU tätig werden.
Kroatische Haushaltshilfen haben sich sehr schnell in diesem Bereich etabliert, weil viele Kroaten eine Verbindung zu Deutschland haben. In vielen Schulen Kroatiens, Serbiens und Bosniens ist deutsch die erste Fremdsprache, sodass rund jeder siebte Kroate der deutschen Sprache spricht. Das macht die Pflegefachkräfte aus dem Land sehr interessant für die 24-Stunden-Betreuung in deutschsprachigen Haushalten.
Ablauf bis zum Arbeitsbeginn der Betreuungskraft
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Sie nehmen unverbindlich Kontakt zu uns auf.
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In einem Gespräch klären wir gemeinsam den genauen Betreuungsbedarf und besprechen alle offenen Fragen.
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Wir machen uns auf die Suche nach passenden Damen oder Herren und unterbreiten Ihnen umgehend Angebote von Betreuungskräften, die zu den jeweiligen Anforderungen passen.
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Die zu betreuende Person und ihre Familie können die in Frage kommenden BetreuerInnen zunächst telefonisch kennenlernen.
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Sie entscheiden dann in aller Ruhe, an wen Sie den Auftrag vergeben möchten.
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Wir organisieren die Anreise der Betreuungskraft, die zum vereinbarten Termin direkt zu Ihnen nach Hause kommt.
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In den ersten Tagen nach Ankunft werden wir vorbeikommen und bei der Einarbeitung helfen.
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Wir kümmern uns um alle Formalitäten und organisatorischen Angelegenheiten und sind bei Bedarf an 7 Tagen in der Woche rund für die zu betreuende Person und die Betreuer erreichbar.
Rechtliche Aspekte der häuslichen Betreuung
Wir legen größten Wert darauf, dass Sie eine rechtlich einwandfreie Dienstleistung auf Grundlage von geltendem EU-Recht erhalten. Die von uns vermittelten Betreuerinnen und Betreuer arbeiten entweder auf selbstständiger Basis als Gewerbetreibende in Deutschland oder sind bei sorgfältig ausgewählten osteuropäischen Partnerunternehmen in ihrem Herkunftsland tätig (Entsendung).
Bei den selbstständigen Betreuungspersonen arbeiten wir ausschließlich mit Betreuerinnen und Betreuern zusammen, die ordnungsgemäß bei den zuständigen Gewerbe- und Finanzämtern gemeldet sind sowie über eine gültige Gewerbeanmeldung und Steuernummer verfügen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsendung beruhen auf der Dienstleistungsfreiheit innerhalb Europas, die es europäischen Unternehmen gestattet, ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten. Die entsendeten Betreuungspersonen entrichten entsprechend den in den jeweiligen EU-Ländern geltenden gesetzlichen Regelungen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird durch das Europäische Formblatt A1 nachprüfbar dokumentiert. Für die entsendeten Betreuungspersonen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, findet das deutsche Mindestlohngesetz Anwendung.
Da unsere Betreuungskräfte keine Behandlungspflege durchführen dürfen, empfehlen wir bei pflegerischen Aufgaben die Einbeziehung eines Pflegedienstes.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen zu diesen Themen benötigen oder Fragen haben. Wir sind gerne für Sie da.