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Kosten

Die monatlichen Kosten für eine die häusliche Pflegekraft hängen von den gewünschten Sprachkenntnissen, der fachlichen Eignung der Pflegekraft sowie vom Pflegegrad der zu betreuenden Person ab.

Vertrauen und Erfahrung sind bei der häuslichen Betreuung sehr wichtig, denn es geht es um Ihre Familienangehörigen.

Die Kosten für eine Pflegekraft sind nicht gering, aber eine angemessene und faire Bezahlung ist Voraussetzung für eine engagierte Betreuung. Wir arbeiten nur mit seriösen Partner-Unternehmen zusammen, bei denen wir persönlich überprüft haben, dass sie ihre Betreuerinnen nicht zu Niedriglöhnen nach Deutschland entsenden und die Mindestlohnbestimmungen einhalten.

Nur eine Betreuerin, die ordentlich bezahlt wird, wird langfristig bei Ihrer Familie bleiben. Für die verantwortungsvolle Arbeit und liebevolle Fürsorge, die sie leistet, verdient sie eine leistungsgerechte Entlohnung.

Die Kosten der Entlohnung liegen bei uns zwischen 3.200 und 3.600 Euro pro Monat. 

Der Eigenanteil liegt nach Abzug der im folgenden beschriebenen Fördermöglichkeiten jedoch deutlich unter den aktuellen Eigenanteilen bei der Unterbringung im Pflegeheim. 

Eine Pflanze pflanzen

Finanzierung

Sie müssen die Kosten für Betreuungs- und Pflegepersonal nicht allein tragen. Seit Januar 2017 werden pflegebedürftige Personen einem von fünf Pflegegraden zugeordnet. Nach dieser Zuordnung bemisst sich die Höhe des Zuschusses, welchen Sie durch die Pflegekassen erhalten.

Pflegegeld

Zur Teilfinanzierung der privaten Pflege und Betreuung können nach dem SGB XI die oben aufgeführten Geldleistungen der Pflegegrade verwendet werden.

Verhinderungspflegegeld
Jährlich werden Aufwendungen der Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1.612,00 EUR für einen Zeitraum von maximal 6 Wochen (48 Tage) je Kalenderjahr erstattet. Die Verhinderungspflege ist im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse zu beantragen.


Kurzzeitpflegegeld
Seit dem 01. Januar 2015 besteht die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 50% des jährlich für die stationäre Kurzzeitpflege vorgesehenen und nicht in Anspruch genommenen Betrags (also maximal 806,- EUR), stattdessen zusätzlich für die Verhinderungspflege zu Hause auszugegeben.
Somit beläuft sich der von der Pflegekasse bereitgestellte Leistungsbetrag auf bis zu 2.418,- EUR (1.612,- + 806,- EUR) je Kalenderjahr.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen / Dienstleistungen werden Ihnen als Steuerpflichtigem jährlich bis zu 4.000,- EUR erstattet. Das entspricht 20 % von 20.000,- EUR jährlich, die Sie für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnissen aufgewendet haben. Voraussetzung für die Steuerermäßigungen ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung der Rechnung nachweist.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Jährliche Forderung 4.000,- EUR pro Jahr / 12 Monate = 333,- EUR / Monat

 

Hier einige Rechenbeispiele für die 5 Pflegegrade:

Finanzierung 2024.jpg
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